Motorrad-Haftpflichtversicherung | Vergleich 2024

Motorrad-Haftpflichtversicherung | Tarife vergleichen

Motorrad Haftpflichtversicherung
Motorrad Haftpflicht Versicherung

Als Halter eines Fahrzeugs in Deutschland ist der Besitz einer Motorrad-Haftpflichtversicherung Pflicht. Kein Fahrzeug darf zugelassen oder im Straßenverkehr geführt werden ohne Haftpflichtversicherung. Daher ist bei der Zulassungsstelle unbedingt ein Versicherungsnachweis zu erbringen.

Eine KFZ Haftpflicht Versicherung deckt die Risiken von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die potenziell durch das Führen des versicherten Fahrzeugs auftreten können. Die Grundüberlegung für das Pflichtversicherungsgesetz ist die, dass der Verursacher eines Unfalls in der Lage sein muss auch größere Schäden zu bezahlen – ein Verkehrsopfer soll also seine berechtigten Ansprüche geltend machen können, auch wenn der Schuldige finanziell nicht ausreichend gut gestellt ist.

Besonders im Falle von Personenschäden ist die Schadenshöhe kaum kalkulierbar und sprengt schnell den finanziellen Rahmen des Versicherten.

Motorrad-Haftpflichtversicherung – Mindestdeckung

Die Motorrad-Haftpflichtversicherung gilt in Europa, kann aber gegen einen Aufpreis auf andere Gebiete erweitert werden. Im Ausland muss die bestehende Haftpflicht mit der Internationalen Versicherungskarte, kurz IVK, nachgewiesen werden.

Mittels dieser grünen Karte belegt der Versicherungsnehmer, dass er aktuell über eine Motorrad-Haftpflichtversicherung verfügt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen in dem betreffenden Land einhält.

Diese Deckungssummen, die im Mindesten zu beachten sind, unterscheiden sich innerhalb der EU-Länder oder beispielsweise den USA.

Motorradversicherung Annahmezwang der Versicherungen

Ein Versicherter kann von einer Versicherungsgesellschaft in Bezug auf eine KFZ Haftpflicht Versicherung in der Regel nicht abgelehnt werden, da die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

Ausnahmen gelten jedoch, wenn der Versicherte bereits eine Motorrad-Haftpflichtversicherung bei der Versicherung innehatte, aber diese wegen eines Schadens, nicht pünktlich entrichteter Beiträge oder aufgrund von arglistiger Täuschung seitens des Versicherers gekündigt wurde.

Weitere Kündigungsgründe können die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Drohung durch den Versicherten sein.

Die Versicherung kann dem Interessenten die Motorrad-Haftpflichtversicherung auch vorenthalten, wenn örtliche oder sachliche Limitierungen des Geschäftsplans dem Versicherungsvertrag entgegenstehen.

Dies ist der Fall, wenn der Versicherer auf ein spezifisches Gebiet oder auf einen fest definierten Personenkreis begrenzt ist. Es kann auch sein, dass die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer gemäß ihrem Tarif einen Zuschlag auf den Beitragssatz erhebt, den der Antragsteller aber nicht bereit ist zu zahlen.

Sollte der Versicherer dem Antrag aber nicht binnen 14 Tagen widersprechen, gilt der Antrag als angenommen.

Regulierung eines Schadens bei der KFZ Haftpflicht

Treten durch den Besitz und das Führen eines Fahrzeugs Schäden auf, die vom Halter verursacht worden sind, ist er gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung kommt dieser gesetzlichen Schadenersatzpflicht für den Versicherten nach – seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Die Versicherung prüft dabei die Haftungsfrage, also inwieweit der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden haftbar ist. Ist er haftbar, kümmert sich der Versicherer um die Regulierung des Schadenfalls. Des Weiteren befriedigt die Versicherung berechtigte Schadenersatzforderungen, wehrt unberechtigte Forderungen ab, übernimmt zivilrechtliche Ansprüche und führt sogar einen Rechtsstreit für den Versicherten auf Kosten der Versicherungsgesellschaft.

Nach Abschluss einer Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung wird der Versicherungsnehmer von deren finanziellem Aufwand in Kenntnis gesetzt. Laut Tarifbestimmungen der Motorradversicherung kann der Versicherungsnehmer dem Versicherer ab diesem Zeitpunkt den Aufwand innerhalb eines halben Jahres zurückerstatten.

Sein Schadenfreiheitsrabatt bliebe dann im folgenden Kalenderjahr von der Schadensregulierung unberührt. Man spricht von einer Rabatt Rettung bzw. Rabattretter.

 

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